1. Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Vertragsbedingungen. Diese werden mit der Auftragserteilung vereinbart. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt wird.
3. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit bearbeitet und ausgeliefert. Von uns nicht zu vertretende Lieferstörungen berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sollten wir mit unseren Vertragspflichten in Verzug geraten, kann der Abnehmer erst nach einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche können in diesem Fall nur geltend gemacht werden, wenn der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht.
4. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und/oder zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang bzw. Abholung geltend zu machen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Lieferung, nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach ihrem Erkennen schriftlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängeln steht dem Käufer lediglich das Recht zu, Ersatzlieferung zu verlangen. Für den Fall, dass diese nicht zur Beseitigung der Mängel führt, bleibt ihm vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche – auch dritter Personen – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware entstehen, sind von der Gewährleistung nicht umfasst.
5. Die Lieferung erfolgt nach unserer jeweils zur Bestellung gültigen Preisliste frei Haus. Preisänderungen werden zum angegebenen Termin wirksam und setzen die bisherigen Preise außer Kraft. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.
6. Die Bezahlung unserer Rechnung hat innerhalb von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel tritt die Erfüllung erst mit dem Eingang der Gutschrift ein. Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, 1% Zinsen pro Monat auf die Rechnungssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Zinsschaden des Lieferanten nachzuweisen. Schecks, Wechsel und Banklastschriften werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und ohne weitere Kosten für uns hereingenommen. Bei noch nicht erfüllten Verträgen sind wir berechtigt, die bestellte Ware nur gegen Sicherheitsleistung zu liefern.
7. Paletten, Kisten, Kohlensäureflaschen, Fässer usw. werden den Käufern nur leihweise überlassen. Für Mehrwegflaschen, Kohlensäureflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Das Pfand wird dabei angerechnet. Leergut wird nur bis zur Höhe der in den einzelnen Leergutsorten gelieferten Mengen zurückgenommen. Einwegverpackungen werden von uns nicht zurückgenommen. Die Entsorgung obliegt dem Abnehmer. Pflichtbepfandete Einwegartikel (in allen Handelsstufen) werden von uns nicht verkauft und die zugehörigen Pfandgebinde nicht angenommen.
8. Der Käufer von Kohlensäure verpflichtet sich, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferdatum wird bei Kohlensäureflaschen die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungswert berechnet. Der vom Käufer entrichtete Pfand wird hierbei angerechnet.
9. Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger offener Forderungen unser Eigentum. Im Falle des Rücktritts (z.B. aufgrund Zahlungsverzuges des Käufers) sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt, dass unsere Mitarbeiter sein Grundstück betreten und die Ware herausholen können. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware mit dem Rang vor dem Rest an uns ab. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der gesamten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Käufer erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten. Sollten die abgetretenen Kaufpreisforderungen zu einer Übersicherung unsererseits von mehr als 20% der jeweils offenen Forderung gegen den Käufer führen, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, darüber hinausgehende Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben.
10. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder vom Dritten stammen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
11. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz andererseits beruht.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für kaufmännische Kunden der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten.
Stand: Juli 2003
Getränkefachgroßhandel Demuth GmbH